Umzug in der Schweiz melden: Fristen und Adressänderung 2026

Vor dem Umzug

Nach einem Umzug musst du dich innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde anmelden, im Kanton Waadt innert acht Tagen, nachdem du dich bei der alten abgemeldet hast. Diese eine Meldung aktualisiert deinen Haushalt für die Radio- und Fernsehabgabe bei Serafe und an vielen Orten auch beim Steueramt. Krankenkasse, Arbeitgeber, Stromlieferant, Post und Strassenverkehrsamt musst du selbst informieren.

Die meisten Ratgeber hören nach dem ersten Satz auf. Der Ärger beginnt aber erst danach: eine Serafe-Rechnung für eine Wohnung, die du verlassen hast, eine Prämie, die nicht zur neuen Region passt, eine Zahlungserinnerung, die an die alte Adresse ging und nie zurückkam. Dieser Ratgeber nimmt sich die Fälle einzeln vor.

So meldest du deine neue Adresse in der Schweiz an

Jeder Kanton muss dafür sorgen, dass ein Umzug innert 14 Tagen beim Einwohneramt gemeldet wird. Die Regel steht im Registerharmonisierungsgesetz, Artikel 11, die Einzelheiten regeln die Kantone in ihren eigenen Gesetzen. Zuständig ist meist die Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde, je nach Ort heisst sie auch Einwohnerdienste oder Personenmeldeamt, in der Romandie contrôle des habitants. In Genf nimmt ein kantonales Amt, das OCPM, die Meldungen für den ganzen Kanton entgegen.

Die Reihenfolge zählt. Du meldest dich bei der alten Gemeinde ab und danach bei der neuen an. Die Stadt Zürich sagt es unmissverständlich: Ohne Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde kann sie dich nicht anmelden. Als Schweizerin oder Schweizer bekommst du von der alten Gemeinde auch deinen Heimatschein zurück, also das Dokument, das deine Heimatgemeinde ausweist, und den will die neue sehen.

Was du mitbringen musst, hängt von der Gemeinde ab, aber ch.ch nennt das Wichtigste: den Heimatschein, das Familienbüchlein, wenn du Kinder hast, und deine Krankenkassenkarte oder einen Nachweis deiner aktuellen Police. Zürich verlangt zusätzlich Pass oder Identitätskarte, den Mietvertrag oder die Einzugsanzeige des Vermieters, die Versicherungskarten aller Familienmitglieder und CHF 40 pro erwachsene Person. Ausländische Staatsangehörige bringen auch ihren Ausländerausweis mit und zahlen eine Gebühr des Migrationsamts, die je nach Bewilligung unterschiedlich hoch ist.

Online mit eUmzugCH

Schneller geht es mit eUmzugCH, dem Onlinedienst von Bund, Kantonen und Gemeinden. Er erledigt beide Hälften des Umzugs, Abmeldung und Anmeldung, in einem Formular und kostet nicht mehr als der Gang an den Schalter. Du brauchst deine 13-stellige AHV-Nummer, die auf deiner Krankenkassenkarte steht, und eine Karte oder Twint für allfällige Gebühren.

Die Seite von eUmzugCH auf Deutsch: Meldepflicht innert 14 Tagen, Nutzung nur für Volljährige, nicht für Wochenaufenthalter, und noch nicht alle Gemeinden sind angeschlossen
Die Regeln des Onlinedienstes: die Meldepflicht von 14 Tagen, wer ihn nutzen darf, und der Hinweis, dass noch nicht jede Gemeinde angeschlossen ist. Quelle: eumzug.swiss, gelesen am 19. Oktober 2026.

Drei Grenzen solltest du kennen, bevor du anfängst. Du musst volljährig sein, und ein erwachsenes Kind, das mit den Eltern umzieht, meldet sich selbst. Wochenaufenthalter, also Leute, die nahe bei Arbeit oder Ausbildung eine Wohnung mieten und ihr Zuhause anderswo behalten, können den Dienst nicht nutzen. Und ist eine deiner beiden Gemeinden nicht angeschlossen, sagt dir das Formular das unterwegs und schickt dich an den Schalter. Ausländische Staatsangehörige laden Scans von Pass und Ausweis hoch, und der Dienst warnt, dass online nicht jede Bewilligungsart akzeptiert wird.

Gilt immer die Frist von 14 Tagen?

Nein. Die 14 Tage sind das, was das Bundesgesetz von den Kantonen verlangt, und ein Kanton darf strenger sein. Die Waadt ist es. Ihre Seite zur Einwohnerkontrolle verlangt, dass du deine Ankunft in einer neuen Gemeinde innert acht Tagen meldest, und ihr Gesetz über die Einwohnerkontrolle (Artikel 3 und 5) wendet dieselben acht Tage auf jeden Umzug an, sogar in eine andere Wohnung im selben Haus. Die Stadt Lausanne nennt auf ihrer eigenen Seite 14 Tage. Wenn Stadt und Kanton sich widersprechen, halte dich an die kürzere Frist: Wer früh dran ist, verliert nichts.

Der andere Haken ist der Termin. Die Stadt Zürich empfängt am Schalter nur mit Termin und warnt, dass manche freien Termine nach Ablauf der 14 Tage liegen. Sie rät, trotzdem den nächsten zu buchen und über das Kontaktformular eine Fristverlängerung zu beantragen. Einen Umzug innerhalb der Stadt kannst du ab 30 Tagen vor dem Einzug online melden und sparst dir so die Warteschlange.

Genf gibt dir 14 Tage, um einen Umzug beim OCPM zu melden. Eine Adressänderung innerhalb des Kantons ist gratis, und der Kanton warnte 2020, dass eine verspätete Meldung eine Busse von CHF 100 oder mehr nach sich ziehen kann. Anderswo legt jeder Kanton die Bussen selbst fest, und eine schweizweite Übersicht haben wir nicht gefunden.

Die Anmeldefrist ist aber nur eine von mehreren Fristen rund um den Umzug:

Fristen beim Umzug: Strom 10 Tage vorher (BKW-Gebiet), Nachsendung etwa 4 Werktage vorher, Umzug innerhalb Zürichs 30 Tage vorher bis 14 danach, Anmeldung innert 14 Tagen oder 8 in der Waadt, Führer- und Fahrzeugausweis innert 14
Die wichtigsten Fristen rund um den Umzugstag, nach Bundesrecht, dem Kanton Waadt, der Stadt Zürich, BKW, der Post und dem Kanton Genf. Unsere Grafik.

Mehrere davon liegen vor dem Umzug. Genau die werden oft verpasst, weil niemand daran erinnert.

Umzug innerhalb derselben Gemeinde

Auch den musst du melden. Laut ch.ch ist ein Umzug an eine andere Adresse in derselben Gemeinde einfach eine Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle, und in der Waadt zählt sogar ein Umzug im selben Haus. Wo deine Gemeinde das online anbietet, dauert es ein paar Minuten, freiwillig ist es aber nicht. In Zürich zahlen ausländische Staatsangehörige dafür eine Gebühr von CHF 30 an das Migrationsamt.

Gib bei der Meldung Stockwerk und Wohnungsnummer an. Das Register speichert nicht nur deine Strasse, sondern auch, in welcher Wohnung du lebst, und nach der Definition des Bundes bilden alle, die in derselben Wohnung leben, einen Haushalt. Das Waadtländer Gesetz verlangt die Wohnungsnummer ausdrücklich. Dieses Detail ist weiter unten für die Serafe-Rechnung wichtig.

Was das Register weitergibt und was nicht

Deine Meldung an die Gemeinde geht weiter, als du vielleicht denkst. Das alte und das neue Register tauschen deine Daten elektronisch aus, Serafe liest die Register jeden Monat, und an vielen Orten arbeitet auch das Steueramt mit denselben Daten. Die Stadt Zürich zum Beispiel schreibt, dass es nach einem Umzug innerhalb der Stadt keine eigene Meldung ans Steueramt braucht. Genf ist strenger: Wer aus einem anderen Kanton zuzieht, muss sich neben dem OCPM auch bei der Steuerverwaltung melden, innert 14 Tagen.

Alles andere liegt bei dir. Das Register schickt deine neue Adresse nicht an die Firmen, mit denen du Verträge hast, und Führerausweis und Auto brauchen eine eigene Meldung.

Die Meldung an die Gemeinde erreicht das andere Register, Serafe und oft das Steueramt. Selbst informierst du Krankenkasse, Arbeitgeber, Stromlieferant, Post, Strassenverkehrsamt, Versicherungen, Bank, Telefon und beim Hund beide Gemeinden
Wer über das Einwohnerregister von deinem Umzug erfährt und wem du ihn selbst melden musst. Unser Diagramm, nach Bundesrecht, der Stadt Zürich, dem Kanton Genf und ch.ch.

Serafe folgt deinem Haushalt, Monat für Monat

Die Radio- und Fernsehabgabe kostet CHF 335 im Jahr pro Privathaushalt, und Serafe, die Stelle, die sie erhebt, schreibt, dass sie ab dem 1. Januar 2027 auf CHF 312 sinkt. Bei Serafe musst du dich weder anmelden noch abmelden. Nach dem Radio- und Fernsehgesetz zahlt der Haushalt, den das Einwohnerregister ausweist, und Serafe bekommt diese Register jeden Monat.

Das Gesetz rechnet in ganzen Monaten. Die Abgabe ist ab dem ersten Tag des Monats geschuldet, der auf die Bildung des Haushalts folgt, und endet am letzten Tag des Monats, in dem der Haushalt aufgelöst wird. Ziehst du mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen, werden zwei Haushalte zu einem, und eine der beiden Abgaben fällt weg. Ziehst du aus einer WG in eine eigene Wohnung, entsteht ein neuer Haushalt.

Ziehst du aus einer WG aus, gibt es einen Haken. Alle Erwachsenen eines Haushalts haften solidarisch für die Abgabe, und zwar für jedes Abgabejahr, das begonnen hat, während du zum Haushalt gehört hast (Artikel 69a). Serafe stellt einmal im Jahr Rechnung, ausser du verlangst vierteljährliche Rechnungen, und zwar in einem von zwölf gestaffelten Monaten und für den Haushalt, den das Register zu Beginn deines Abgabejahres gemeldet hat. Die Verordnung erlaubt Serafe, nachzufordern oder zurückzuzahlen, wenn sich eine Rechnung als falsch herausstellt.

Steht auf deiner Rechnung die falsche Adresse oder sind die falschen Personen aufgeführt, korrigiert Serafe das nicht von sich aus. Die Seite zur Rechnungsstellung verweist dich an die Einwohnerkontrolle, weil das Register die Quelle ist. Schickst du die Korrektur trotzdem an Serafe, wird sie im Folgemonat an das Register weitergeleitet. Darum zählt die Wohnungsnummer: Einmal richtig gemeldet, stimmt auch die Rechnung.

Krankenkasse: gleiche Police, neue Prämie

Die neue Adresse meldest du deiner Krankenkasse selbst. Die Prämien hängen vom Wohnort ab: Das Krankenversicherungsgesetz verlangt, dass die Versicherer sie nach Kanton festlegen, und das Bundesamt für Gesundheit teilt mehrere Kantone in zwei oder drei Prämienregionen auf. Ein Umzug über eine Kantonsgrenze oder in eine andere Region kann also ändern, was du bezahlst.

Eine höhere Prämie nach dem Umzug erlaubt dir keinen vorzeitigen Wechsel. Die Prämienseite des Bundes, priminfo, hält fest, dass eine Prämienänderung wegen eines Umzugs kein ausserordentliches Kündigungsrecht gibt. Es gelten also die üblichen Termine: Kündigung bis 30. November für einen Wechsel auf den 1. Januar, oder bis 31. März für einen Wechsel auf den 1. Juli, wobei dieser zweite Termin nur im Standardmodell mit ordentlicher Franchise offensteht. Die Kündigung muss bis dahin bei der Kasse eintreffen, der Poststempel zählt nicht.

Umgekehrt gibt es eine Ausnahme. Bietet deine Kasse im neuen Kanton keine Grundversicherung an und musst du sie deshalb verlassen, endet die Versicherung am Tag des Umzugs. Organisiere die neue Kasse also vor dem Zügeltag.

Auch deine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung braucht die neue Adresse, zusammen mit der Grösse der neuen Wohnung. Wie diese Policen funktionieren, erklären wir in unserem Ratgeber zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Steuern: Es zählt, wo du am 31. Dezember wohnst

Bei der Einkommenssteuer besteuert der Kanton, in dem du am Jahresende wohnst, das ganze Jahr. Das Steuerharmonisierungsgesetz regelt das für Umzüge innerhalb der Schweiz: Wer im November von Zürich nach Luzern zieht, füllt für das ganze Jahr eine einzige Steuererklärung aus, in Luzern. Ein Umzug Ende Dezember verändert also die Rechnung für ein ganzes Jahr, in die eine oder andere Richtung.

Zahlst du Quellensteuer (dein Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab), meldest du deinem Arbeitgeber die neue Adresse sofort. Er wendet die Regeln des Kantons an, in dem du wohnst, wenn der Lohn fällig wird, und das Einwohnerregister teilt deinem Arbeitgeber nichts mit.

Post, Strom und der Rest

Die Post sendet deine Briefe nur nach, wenn du dafür bezahlst. Die Preise für die Nachsendung innerhalb der Schweiz stehen unten; dazu kommen CHF 15 für jede weitere Person und CHF 8 für jedes nachgesandte Paket. Die Post empfiehlt, den Auftrag etwa vier Werktage vor dem Umzug zu erteilen. Ein Expressauftrag für CHF 10 mehr geht bis 23 Uhr am Vorabend.

Nachsendedauer Online In der Filiale
6 Monate CHF 35 CHF 47
12 Monate CHF 45 CHF 57
18 Monate CHF 55 CHF 67

Die Nachsendung hat Lücken. Gratiszeitungen, PromoPost-Werbung und Sendungen anderer Zustelldienste werden nicht nachgesandt, und Betreibungsurkunden nur innerhalb desselben Betreibungskreises. Erwartest du so etwas, gib dem Absender die neue Adresse direkt. Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung an Firmen informiert die Post Partnerfirmen wie Banken und Versicherungen für dich. Ihre Adressaktualisierung, bei der sie Firmen, die deine alte Adresse haben und danach fragen, die neue mitteilt, läuft nur mit deiner Einwilligung.

Der Strom ist dein Vertrag, nicht der deines Vermieters. BKW, die Lieferantin in grossen Teilen des Kantons Bern, schreibt, dass Mieterinnen und Mieter sich selbst an- und abmelden müssen, spätestens zehn Tage vor dem Umzug, damit der Zähler rechtzeitig abgelesen wird und du nicht den Verbrauch deines Nachmieters bezahlst. Andere Lieferanten haben eigene Fristen, das Prinzip gilt aber überall: Notier dir bei der Wohnungsübergabe die Zählerstände, wie es die Umzugscheckliste von ch.ch empfiehlt, und kündige oder zügle deinen Telefon- und Internetanschluss.

Auto, Führerausweis und Hund

Die neue Adresse für deinen Führerausweis meldest du innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt deines neuen Wohnkantons (Verkehrszulassungsverordnung, Artikel 26). Wer das verpasst, riskiert eine Busse.

Für den Fahrzeugausweis gilt dieselbe Frist: Die gleiche Verordnung verlangt, dass du jede Änderung, die im Ausweis stehen muss, innert 14 Tagen meldest (Artikel 74), und deine Adresse ist darauf gedruckt. Ein Auto, das den Kanton wechselt, bekommt auch neue Kontrollschilder. Der Kanton Zug zum Beispiel verlangt, dass du dich zuerst bei der Gemeinde anmeldest und dann den Original-Fahrzeugausweis, einen Versicherungsnachweis mit der neuen Adresse und die alten Kontrollschilder mitbringst. Innerhalb von Zug ist die Adressänderung im Fahrzeugausweis gratis. Die Gebühren fürs Einlösen sind von Kanton zu Kanton verschieden; ch.ch nennt für Fahrzeugausweis und Kontrollschilder meist CHF 50 bis 100, und das Strassenverkehrsamt im neuen Kanton veröffentlicht seine eigenen Tarife.

Hast du einen Hund, informierst du beide Gemeinden, wie ch.ch rät. Die Tierseuchenverordnung gibt dir zehn Tage, um der Stelle an deinem neuen Wohnort die neue Adresse zu melden, und der neue Wohnkanton trägt sie in der nationalen Hundedatenbank nach.

Wenn du nicht Schweizerin oder Schweizer bist

Für ausländische Staatsangehörige gelten dieselben 14 Tage und eine Pflicht mehr: Die Verordnung des Bundes verlangt, dass du dich innert derselben Frist auch am alten Ort abmeldest. Die neue Adresse wird in deinen Ausweis eingetragen.

Beim Kantonswechsel unterscheiden sich die Bewilligungen. EU- und EFTA-Staatsangehörige brauchen keine neue Bewilligung; laut dem Staatssekretariat für Migration gilt ihre Bewilligung in der ganzen Schweiz, und sie melden sich nur im neuen Kanton an. Alle anderen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L) oder Aufenthaltsbewilligung (B) müssen vor dem Umzug beim neuen Kanton eine Bewilligung beantragen. Mit einer B-Bewilligung hast du Anspruch darauf, ausser du bist arbeitslos oder es liegen Widerrufsgründe vor; mit einer C-Bewilligung hast du ihn, solange keine Widerrufsgründe vorliegen. Genf verlangt von Personen aus Nicht-EU-Staaten, das Gesuch drei Monate vor dem gewünschten Zuzug einzureichen, und von EU- und EFTA-Staatsangehörigen, sich zwischen 30 Tagen vorher und 14 Tagen danach zu melden.

Eine Reihenfolge, die funktioniert

Fang einen Monat vorher an. Prüf, ob beide Gemeinden bei eUmzugCH mitmachen, und wenn dein neuer Kanton die Waadt ist, rechne mit acht Tagen, nicht mit 14. Frag deine Krankenkasse, ob sie die Grundversicherung auch im neuen Kanton anbietet, und wenn du als Person aus einem Nicht-EU-Staat eine L- oder B-Bewilligung hast und den Kanton wechselst, stell das Gesuch jetzt. Zehn Tage vorher informierst du den Stromlieferanten, eine Woche vorher bestellst du die Nachsendung. Am Zügeltag liest du die Zähler ab. Innert einer Woche meldest du dich an, gibst die Wohnungsnummer an und schickst die neue Adresse an Arbeitgeber, Strassenverkehrsamt und Versicherungen.

Musst du noch aus einem Mietvertrag heraus, helfen dir unsere Ratgeber zur vorzeitigen Kündigung und zu den Kündigungsterminen nach Kanton weiter. Und wenn deine nächste Wohnung in der Waadt liegt, wo die Acht-Tage-Regel gilt, findest du hier die passenden Inserate:

Häufige Fragen

Muss ich mich als Wochenaufenthalter anmelden?

Ja, wenn du drei Monate oder länger im Jahr dort wohnst. Dein Hauptwohnsitz bleibt dort, wo dein Lebensmittelpunkt ist, und die Wohnung für die Arbeitswoche meldest du als Nebenwohnsitz an. Ausländische Staatsangehörige müssen das innert 14 Tagen tun, wenn der Wochenaufenthalt im Kalenderjahr länger als drei Monate dauert. Der Onlinedienst eUmzugCH steht Wochenaufenthaltern nicht offen, du gehst also an den Schalter.

Meldet mich der Vermieter bei der Gemeinde an?

Nein. In der Stadt Zürich oder im Kanton Waadt etwa müssen Vermieter zwar melden, wer ein- und auszieht, aber der Kanton Waadt hält klar fest, dass die Meldung des Vermieters deine nicht ersetzt. Die Pflicht, dich anzumelden, bleibt bei dir.

Was passiert, wenn ich mich zu spät bei der Gemeinde anmelde?

Melde dich so bald wie möglich an. Die Busse legt der Kanton fest, und Genf hat 2020 gewarnt, dass eine verspätete Meldung CHF 100 oder mehr kosten kann. Hat deine Gemeinde keinen Termin mehr innert Frist frei, wie es laut der Stadt Zürich vorkommt, buch trotzdem den nächsten und beantrage schriftlich eine Fristverlängerung.

Habe ich Anspruch auf einen freien Tag für den Umzug?

In der Regel ja. Laut dem Bundesportal ch.ch hast du normalerweise Anrecht auf einen Umzugstag, und wenn du weit weg ziehst, bekommst du unter Umständen länger frei. Sprich das Datum früh mit deinem Arbeitgeber ab.

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