Umzug in die Schweiz: Umzugsgut zollfrei einführen 2026

Bevor der Lastwagen losfährt
Deine gebrauchten Sachen kommen zoll- und mehrwertsteuerfrei in die Schweiz, wenn du deinen Wohnsitz hierher verlegst, sie im Ausland mindestens sechs Monate selbst benutzt hast und sie weiter benutzen wirst. Das beantragst du mit Formular 18.44 und einer Inventarliste bei einer Zollstelle für Handelswaren, während ihrer Öffnungszeiten. Auf alles Neuere zahlst du Mehrwertsteuer.
Die meisten Umzugsratgeber hören hier auf. Sie lassen genau das aus, wo es bei Umzügen wirklich schiefgeht: die Nachsendung, die du nicht angemeldet hast, das Auto, das schon beim ersten Grenzübertritt hätte angemeldet werden müssen, die Kiste Wein, mit der du eine Höchstmenge überschreitest, und die Leute aus Grossbritannien, die glaubten, die EU-Regeln gälten auch für sie. Wir haben die Formulare und Seiten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und die Zollverordnung selbst durchgearbeitet. Hier ist die Checkliste, in der Reihenfolge, in der du sie brauchst.
Was gilt als Übersiedlungsgut?
Übersiedlungsgut, im Alltag Umzugsgut, sind die Dinge, die du in deinem alten Leben benutzt hast und in dein neues mitnimmst. Die Zollverordnung, Artikel 14 nennt drei Bedingungen. Du verlegst deinen Wohnsitz aus dem Ausland in die Schweiz. Du hast jeden Gegenstand mindestens sechs Monate im Ausland selbst benutzt, privat oder für deinen Beruf. Und er ist dafür bestimmt, dass du ihn hier weiter benutzt.
Bei den sechs Monaten geht es um die Benutzung, nicht um den Besitz. Ein Sofa, auf dem du seit drei Jahren sitzt, zählt. Ein Sofa, das du letzten Monat gekauft und direkt aus dem Laden verschickt hast, zählt nicht, auch wenn es im selben Lastwagen landet. Die FAQ des BAZG zum Umzugsgut sagt es klar: Was nicht mindestens sechs Monate vor der Wohnsitzverlegung im Ausland benutzt wurde, wird verzollt.
Derselbe Artikel erfasst auch Haushaltsvorräte und Tabakwaren «in üblicher Art und Menge» sowie Alkohol bis zu festen Höchstmengen, dazu weiter unten mehr. Einige Personen werden gleich behandelt, obwohl sie keine typischen Zuzügerinnen und Zuzüger sind:
- Wer nach mindestens einem Jahr im Ausland zurückkommt, ohne den Schweizer Wohnsitz je aufgegeben zu haben, zum Beispiel eine Schweizerin oder ein Schweizer nach einem Auslandseinsatz.
- Studierende, die Hausrat, persönliche Gegenstände und Studienmaterial zollfrei mitbringen dürfen, ohne ihren Wohnsitz zu verlegen.
- Wer seinen Wohnsitz im Ausland behält, hier aber eine Wohnung nur für den eigenen Gebrauch mietet oder kauft. Gebrauchte Möbel und persönliche Sachen zählen dann, Fahrzeuge und Tiere nicht.
Weil Übersiedlungsgut nach dem Zollgesetz zollfrei ist, befreit es das Mehrwertsteuergesetz auch von der Einfuhrsteuer. Diese zweite Befreiung ist die, die wirklich Geld spart.
Zahlst du Zoll oder MWST auf neue Sachen?
Auf Waren, die die Bedingungen nicht erfüllen, zahlst du Mehrwertsteuer und meist nichts sonst. Die Einfuhrsteuer beträgt 8,1 %, auf Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und Medikamente 2,6 %, berechnet auf dem bezahlten Preis. Zoll fällt kaum mehr an: Die Schweiz hat die Industriezölle am 1. Januar 2024 aufgehoben, für alles in den Kapiteln 25 bis 97 des Zolltarifs. Möbel, Haushaltgeräte, Elektronik, Kleider und Autos gehören alle dazu. Zoll gibt es weiterhin auf Agrarprodukte, deshalb haben Fleisch, Butter und Alkohol eigene Regeln.
Der neue Fernseher, den du vor dem Umzug gekauft hast, kostet dich an der Grenze also 8,1 % seines Preises und keine Zollrechnung obendrauf. Die Ausnahme ist das Auto, auf das noch 4 % Automobilsteuer kommen. So sieht das bei fünf ganz normalen Dingen aus:

Bewahre die Quittungen für alles Neue auf. Laut FAQ erleichtern sie die Verzollung, und die Mehrwertsteuer wird nach ihnen berechnet. Hast du im Ausland Mehrwertsteuer auf etwas bezahlt, das du jetzt ausführst, erstattet der Schweizer Zoll sie nicht. Das Merkblatt des BAZG zu Wertfreigrenze und Freimengen verweist dich an den Verkäufer oder an eine Firma für Steuerrückerstattungen. Frag vor dem Kauf nach, solange das Geschäft deine Unterlagen noch hat.
Die Papiere: Formular 18.44, Inventarliste und Mietvertrag
An der Grenze brauchst du vier Dinge: das Formular, die Inventarliste, den Nachweis, dass du umziehst, und den Nachweis, wo du wohnen wirst. Formular 18.44 ist ein vierseitiges PDF: die Bestimmungen auf Deutsch und Englisch, dann der Antrag selbst, zweimal. Ein heruntergeladenes oder kopiertes Formular ist laut den Hinweisen in Ordnung, solange es deine Originalunterschrift trägt und du es im Doppel abgibst. Massgebend ist der deutsche Text, der englische ist nur eine Übersetzung.
Das Formular nennt, was dazugehört:
- Eine Liste der Waren; was noch nachkommt, auf einer separaten Liste.
- Deine Schweizer Aufenthaltsbewilligung, ausser du bist Bürgerin oder Bürger eines EU-27- oder EFTA-Staats.
- Die ausländischen Fahrzeugausweise allfälliger Fahrzeuge.
- Den Nachweis, dass du in der Schweiz ein Haus oder eine Wohnung gemietet oder gekauft hast.
Mit dem letzten Punkt wird dein Mietvertrag zum Zolldokument. Wer aus der EU oder EFTA kommt, belegt den Umzug mit Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder der Abmeldebestätigung im Abgangsland, und die Zollstelle kann diese Unterlagen von allen verlangen. In der Praxis heisst das: Unterschreib den Mietvertrag, bevor du den Lastwagen buchst, und nimm eine Kopie mit. Wenn du noch suchst, hier die Wohnungen auf unserer Basler Seite, nur eine kurze Fahrt von der deutschen und der französischen Grenze entfernt:
Wer aus Grossbritannien kommt, sollte Punkt 2 zweimal lesen. Das Formular versteht unter EU-27 den Stand vom 1. Februar 2020, dem ersten Tag nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs. Britische Staatsangehörige fallen damit unter die Regel für alle anderen, egal, was ältere Umzugsratgeber schreiben. Bring deine Schweizer Bewilligung mit oder die Zusicherung des Kantons, dass du eine bekommst. Die FAQ hält allerdings fest, dass die Bewilligung keine absolute Voraussetzung ist: Entscheidend ist der Nachweis, dass du wirklich umgezogen bist, und Arbeitsvertrag, Mietvertrag und die Abmeldung im Ausland können dafür reichen. Das letzte Wort hat die Zollstelle.
Fehlen am Umzugstag Papiere, kommt das Umzugsgut trotzdem herein. Der Zoll fertigt es provisorisch ab und verlangt eine Kaution für die Abgaben. Danach hast du sechs Monate, um das Fehlende nachzureichen, und bekommst die Kaution abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück. Wie hoch diese ist, sagt die FAQ nicht.
So schreibst du die Inventarliste
Normales Papier genügt. Die FAQ verlangt, die Kartons nach Inhalt zu zählen, «xx Kartons Bücher, xx Kartons Kleider», und sperrige, wertvolle oder einfuhrbeschränkte Gegenstände einzeln: Möbel, grössere Geräte, Kunst, Alkohol, Waffen. Die Liste für Übersiedlungsgut des BAZG ergänzt die Marke bei Geräten und Instrumenten und, wo du es weisst, Künstler oder Herkunft bei Bildern und Antiquitäten. Was die Bedingungen nicht erfüllt, kommt ans Ende, unter dem Titel «zu verzollende Waren», mit dem Wert. Ein kurzer Ausschnitt könnte so aussehen:
Inventarliste Hausrat, Umzug von Lyon nach Bern
- 1 Sofa, Dreisitzer, Stoff
- 1 Klavier, Yamaha
- 1 Waschmaschine, Bosch
- 14 Kartons Bücher, 9 Kartons Kleider, 6 Kartons Geschirr
- Wein: 60 Flaschen à 0,75 l (45 l), 13 % Vol.
Zu verzollende Waren: 1 Fernseher, gekauft am 2. August 2026, CHF 1’190, Quittung liegt bei
Für Gewicht und Wert auf dem Formular reicht eine grobe Schätzung. Die FAQ schlägt den Versicherungswert vor, und beim Gewicht hilft dir meist die Umzugsfirma. Diesen Versicherungswert solltest du ohnehin bereithalten: Genau nach dieser Zahl fragt dich deine Schweizer Hausratversicherung.
Der richtige Zeitpunkt für Zoll, Bewilligung und Mietvertrag
Umzugsgut wird nur an Werktagen abgefertigt, während der Öffnungszeiten für Handelswaren und nur bei Zollstellen, die Handelswaren abfertigen. Laut FAQ heisst das Montag bis Freitag, bei einigen grossen Zollstellen auch Samstagvormittag. Schau im Verzeichnis der Zollstellen und Öffnungszeiten nach deinem Grenzübergang, bevor du das Datum mit der Umzugsfirma fixierst. An der Grenze nimmt dein Lastwagen oder Lieferwagen die LKW-Spur, nicht die Spur für Autos.
Anmelden oder reservieren musst du den Umzug nicht. Der oft wiederholte Tipp, die Papiere zwei Tage im Voraus zu mailen, stimmt, gilt aber nur sehr eingeschränkt: Die BAZG-Seite zum Vorgehen bietet diese Vorprüfung nur bei drei Zollstellen im Tessin an, Stabio-Confine, Vedeggio und Chiasso-Strada, und du musst dann auch dort über die Grenze fahren, wo du die Unterlagen eingereicht hast.
Formular 18.44 fragt nach dem Datum, an dem dein Wohnsitz rechtlich in die Schweiz verlegt wurde, und ab diesem Datum laufen die Zollfristen:

Die Anmeldung bei deiner neuen Gemeinde ist eine eigene Pflicht mit eigener kurzer Frist, und der Zoll erledigt sie nicht für dich. Unser Ratgeber zur Anmeldung bei der Gemeinde erklärt dieses Amt und was es weitergibt.
Umzugsgut in mehreren Fahrten
Nicht alles passt in einen Lastwagen, und die Regeln sehen das vor, mit einer Bedingung, die viele übersehen: Du meldest die Nachsendungen schon beim ersten Grenzübertritt an. Das Formular hat ein Feld für eine Teileinfuhr und eine Zeile für das Datum der nächsten Sendung, und die späteren Sachen kommen auf eine eigene Liste. In der FAQ steht es so:

Die äusserste Frist sind zwei Jahre ab der Wohnsitzverlegung, und Formular 18.44 sagt das ausdrücklich. Verhindert etwas ausserhalb deiner Kontrolle eine Sendung, kann die Befreiung trotzdem gewährt werden, sobald das Hindernis weg ist, innert drei Monaten danach.
Eine Nachsendung, die zu spät oder gar nicht angemeldet wurde, wird «nur unter bestimmten Voraussetzungen» befreit, also nach Ermessen der Zollstelle. Schreib die Liste auch dann, wenn du nur vermutest, dass ein paar Kartons noch bei der Familie bleiben.
Den umgekehrten Fall, Sachen, die vor den vollständigen Papieren ankommen, deckt dieselbe provisorische Abfertigung wie bei fehlenden Unterlagen. Steht ein Container an der Grenze, bevor du alle Dokumente hast, kann der Zoll gegen Kaution freigeben, und du vervollständigst das Dossier innert sechs Monaten. Frag die Speditionsfirma, welche Zollstelle abfertigt, und schick ihr das unterschriebene Formular im Voraus.
Dein Auto: beim ersten Grenzübertritt anmelden
Ein Auto, das du mindestens sechs Monate im Ausland gefahren hast, ist Übersiedlungsgut wie alles andere und kommt ohne die 4 % Automobilsteuer und ohne Mehrwertsteuer herein. Aber es muss beim ersten Grenzübertritt angemeldet werden, der mit deinem Umzug zusammenhängt, bei einer besetzten Zollstelle, während der Öffnungszeiten für Handelswaren und mit dem Auto vor Ort. Die Fahrzeug-FAQ nennt die Vorstellung, man habe für die Verzollung ein Jahr Zeit, «nicht richtig». Das Jahr gilt für etwas anderes: Schweizer Fahrzeugausweis und Kontrollschilder, die du spätestens ein Jahr nach dem Umzug haben musst.
Fährst du am Wochenende ein, verlangst du an der Grenze einen Vormerkschein 15.25. Damit hast du zwei Arbeitstage Zeit, das Auto bei einer Zollstelle für Handelswaren anzumelden. Hast du die Anmeldung ganz verpasst, sagt das BAZG: unverzüglich nachträglich anmelden.
Nach der Verzollung bekommst du den Prüfungsbericht 13.20 A, den das kantonale Strassenverkehrsamt für die Zulassung verlangt. Zwei Sonderfälle sind einfacher, als viele befürchten. Ein Leasingauto ändert für den Zoll nichts, kann aber bei den Schildern eine Rolle spielen. Ist das Auto auf deine Eltern oder deinen Arbeitgeber eingelöst, brauchst du von ihnen eine schriftliche Bestätigung, wer es seit wann und wozu benutzt hat.
Ein Auto, das du weniger als sechs Monate hast, wird verzollt: 4 % Automobilsteuer auf den Wert, dann 8,1 % Mehrwertsteuer auf den Wert plus diese Steuer und die Transportkosten, so die BAZG-Seite zur Fahrzeugeinfuhr. Bei einem Auto für CHF 30’000 sind das rund CHF 3’727, ohne Transportkosten. Ein so neues Auto kann vor der ersten Schweizer Zulassung zudem eine CO2-Sanktion schulden, wenn sein CO2-Ausstoss über der Zielvorgabe liegt. Laut dem Merkblatt des BAZG zu Fahrzeugen sind Autos ausgenommen, die mehr als zwölf Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen wurden, und solche, die mehr als sechs Monate vorher zugelassen wurden und über 5000 km gefahren sind. Die Sanktion erhebt später das Bundesamt für Energie, nicht der Grenzposten.
Mit Formular 15.30 kannst du die Einfuhrabgaben aufschieben, wenn der Zoll die Bewilligung erteilt. Dann darfst du das Auto bis zu zwei Jahre ab der ersten Einreise unverzollt benutzen. Schweizer Kontrollschilder brauchst du trotzdem nach einem Jahr, und nach den zwei Jahren verzollst du das Auto oder führst es wieder aus.
Dein ausländischer Führerausweis hat eine eigene Frist: Laut demselben Merkblatt brauchst du nach zwölf Monaten Wohnsitz in der Schweiz einen Schweizer Ausweis. Und das Auto braucht einen Platz. Ist im Mietvertrag keiner dabei, kannst du einen separat mieten, in Genf zum Beispiel:
Alkohol, Tabak und Lebensmittel
Für Übersiedlungsgut gelten eigene Mengen, weit über dem, was Reisende mitnehmen dürfen. Artikel 14 erlaubt dir als Teil des Umzugs bis 200 Liter Getränke bis 25 % Alkohol und bis 12 Liter über 25 %, dazu Haushaltsvorräte und Tabakwaren «in üblicher Art und Menge». Wein und Bier gehören in die erste Gruppe, Spirituosen wie Whisky oder Gin in die zweite.
Achte darauf, wo die Grenze liegt. Bei den Freimengen für Reisende liegt sie bei 18 % (5 Liter darunter, 1 Liter darüber, 250 Zigaretten), beim Umzug bei 25 %. Ein Portwein mit 20 % fällt beim Einkaufstourismus in die Ein-Liter-Kategorie, zählt am Umzugstag aber zum Wein. Schreib jede Flasche nach Art und Menge auf die Inventarliste. Was über die Mengen hinausgeht, gehört unter die zu verzollenden Waren. Die BAZG-Seiten zum Umzug nennen keinen Ansatz für diese Mehrmenge, Zoll und Alkoholsteuer berechnet also die Zollstelle an der Grenze.
Für «übliche Menge» gibt es keine Zahl. Ein Vorratsschrank mit dem Nötigsten und ein paar Stangen Zigaretten passen zu einem Haushalt, eine Palette Olivenöl nicht.
Haustiere: Zuerst zählt das Veterinärrecht
Tiere gelten als Übersiedlungsgut, sie gehören also auf die Inventarliste und kommen zu den gleichen Bedingungen zollfrei herein. Ob sie überhaupt einreisen dürfen, ist eine veterinärrechtliche Frage, zuständig ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Aus einem EU-Land braucht ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen drei Dinge: einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen anerkannten Heimtierpass. Die erste Impfung ist frühestens mit 12 Wochen möglich und gilt erst 21 Tage später, buch den Tierarzt also früh. Für einen Welpen unter 16 Wochen, der das Impfprogramm noch nicht abgeschlossen hat, braucht es eine spezielle Erklärung der Besitzerin oder des Besitzers. Bei Ländern ausserhalb der EU hängt es vom Tollwutrisiko des Landes ab, aus dem du kommst. Aus einem Tollwut-Risikoland braucht das Tier zusätzlich einen Bluttest, der die Wirkung der Impfung bestätigt, mit langen Wartezeiten, und Tiere unter sieben Monaten dürfen aus solchen Ländern gar nicht einreisen. Der Einreisecheck des BLV zeigt dir, welcher Fall für dich gilt.
Drei Grenzen überraschen viele. In einem Privatfahrzeug dürfen nach den Heimtierregeln höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitreisen. Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten dürfen nicht eingeführt werden. Und ein Tier, das ohne dich als Luftfracht fliegt, darf nur in Zürich oder Genf landen.
Ist ein Hund hier, gibt dir die Tierseuchenverordnung zehn Tage, um seinen Mikrochip von einer Tierärztin oder einem Tierarzt in der Schweiz prüfen zu lassen. Die Praxis erfasst ihn dann in der nationalen Hundedatenbank. Pferde aus der EU und Norwegen brauchen mit den Umzugspapieren ihren Equidenpass und ein Einfuhrzeugnis.
Waffen, Elfenbein und andere Einschränkungen
Übersiedlungsgut hebt kein Verbot auf. Formular 18.44 behält alle Einfuhrbeschränkungen vor, von Tierseuchen bis zur Sicherheit, und die FAQ nennt die, die bei Umzügen vorkommen. Bei Waffen fragst du vor dem Transport beim Bundesamt für Polizei (fedpol) nach den Formalitäten, und jede Waffe kommt mit Art, Marke und Seriennummer auf die Inventarliste. Alles aus Elfenbein, auch ein Klavier mit Elfenbeintasten, sowie ausgestopfte Tiere fallen unter den Artenschutz, frag also zuerst beim BLV nach. Bei Pflanzen kommt es laut FAQ auf die Herkunft an: Aus der EU brauchen sie als Umzugsgut keinen Pflanzenpass, aus anderen Ländern gibt es keine Erleichterung.
Das Formular warnt auch, dass strafbar ist, wer die Befreiung beansprucht, ohne die Bedingungen zu erfüllen. Wer einen neuen Laptop als drei Jahre alt angibt, spart 8,1 % und riskiert deutlich mehr.
Bevor du den Lastwagen buchst
Rechne vom Tag der Schlüsselübergabe rückwärts. Unterschreib den Mietvertrag und nimm eine Kopie an die Grenze mit; kommst du nicht aus der EU oder EFTA, gehört deine Bewilligung oder die Zusicherung des Kantons dazu. Prüf, ob die Zollstelle auf deiner Route an deinem Tag Handelswaren abfertigt, und wähl einen Werktag. Schreib die Inventarliste beim Packen, mit einer separaten Liste für alles, was nachkommt, und mit den Quittungen für alles Neue. Druck Formular 18.44 zweimal aus, unterschreib beide Exemplare von Hand und gib dem Fahrer einen Satz mit, wenn du nicht dabei bist.
Gehört ein Auto dazu, plane seinen ersten Grenzübertritt so sorgfältig wie den des Lastwagens. Gehört ein Haustier dazu, beginne Monate im Voraus mit dem Einreisecheck des BLV, nicht erst Wochen vorher.
Ist alles durch, folgt der Papierkram auf Schweizer Seite statt beim Zoll: Anmeldung bei der Gemeinde, Versicherungen und der Rest, und da setzt unser Ratgeber zur Anmeldung an. Und bevor du den Mietvertrag unterschreibst, zeigt dir unser Ratgeber zum Schweizer Mietvertrag, welche Klauseln du prüfen solltest.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Umzugsfirma für die Verzollung?
Nein. Du kannst mit dem eigenen Lieferwagen zu einer Zollstelle für Handelswaren fahren und das Umzugsgut mit Formular 18.44 und der Inventarliste selbst anmelden. Bist du an der Grenze nicht dabei, unterschreibst du das Formular und gibst es mit den übrigen Unterlagen der Person mit, die deine Sachen fährt und es für dich vorweist.
Was gilt beim Zoll, wenn ich in die Schweiz heirate?
Für dich gibt es eine günstigere Regel. Hausrat, Hochzeitsgeschenke und sogar neu gekaufte Sachen und ein Fahrzeug können als Ausstattungsgut zollfrei eingeführt werden, angemeldet mit Formular 18.45 innert sechs Monaten nach der Hochzeit. Für eingetragene Partnerschaften gilt dasselbe. Wer weniger als sechs Monate vor dem gemeinsamen Umzug geheiratet hat, muss innert drei Monaten nach dem Umzug einführen.
Kann ich eine Ferienwohnung in der Schweiz zollfrei einrichten?
Ja, wenn du sie nur für dich selbst mietest oder kaufst. Möbel und persönliche Gegenstände, die du mindestens sechs Monate benutzt hast, kommen dann zollfrei herein, zeitnah zum Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags. Fahrzeuge und Tiere sind von dieser Regel ausgenommen.
Was dürfen Studierende zollfrei in die Schweiz mitnehmen?
Studierende dürfen Hausrat, persönliche Gegenstände und Studienmaterial zollfrei einführen, auch wenn sie ihren Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegen. Beim Auto ist es anders: Mit Formular 15.30 darfst du es bis zu zwei Jahre unverzollt benutzen, und das kantonale Strassenverkehrsamt sagt dir, ob es Schweizer Kontrollschilder braucht.
Braucht der Umzugswagen eine Autobahnvignette?
Ja, wenn er bis 3,5 Tonnen wiegt und du Schweizer Autobahnen benutzt. Die Vignette kostet CHF 40 und gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Ein schwererer Lastwagen zahlt stattdessen die Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und darf nachts von 22 bis 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht fahren.
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